Verantwortlich: Werner Schweizer
Bereitgestellt: 14.11.2024
Amtliche Publikationen
Die Kirchenpflege hat am 22. Februar 2024, gestützt auf die Kirchgemeindeordnung (Artikel 9), mit sofortiger Wirkung die Internetseite der Kirchgemeinde Weinland Mitte und den Aushang-Kasten bei der Poststrasse 9, Rheinau, als amtliches Publikationsorgan bestimmt.
Diese elektronische amtliche Publikation ist rechtsgültig.
Diese elektronische amtliche Publikation ist rechtsgültig.
Protokollauflage der Kirchgemeindeversammlung 10. November 2024
Die Protokollauflage dauert vom 15. November 2024 bis am 15. Dezember 2024
» Protokoll der Kirchgemeindeversammlung
vom 10.11.2024
» Protokoll der Kirchgemeindeversammlung
vom 10.11.2024
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen und wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit innert 30 Tagen, von der Zustellung/von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Andelfingen, Kirchstrasse 6, 8414 Buch am Irchel, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rechtsmittelinstanz und die Vorinstanz beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist kostenlos. Im Übrigen hat die unterliegende Partei die Kosten des Rekursverfahrens zu tragen.