Verantwortlich: Susanne Egloff
Bereitgestellt: 02.07.2026
Medienmitteilung der Reformierten Kirche Weinland Mitte zum kantonalen Verhaltenskodex
Der Verhaltenskodex der Kantonskirche, das abgesagte Jugendlager und der abrupte Rücktritt von Ex-Kirchenpflegepräsident Rolf Hans Elsener haben Mitte Februar hohe Wellen geworfen. Nun können wir erleichtert bekannt geben, dass die meisten Freiwilligen, die sich ursprünglich gegen den Verhaltenskodex aussprachen, diesen nun vollumfänglich akzeptiert haben!
Der Verhaltenskodex für kirchliche Tätigkeiten wurde vom kantonalen Kirchenrat am 15. Dezember 2021 verabschiedet und für alle Mitarbeitenden der Zürcher Landeskirche ab dem Jahr 2023 für verbindlich erklärt. Er gilt ebenfalls für Freiwillige und besagt, dass die Kirche einsteht für den Schutz der Würde und der körperlichen, psychischen, sexuellen und spirituellen Integrität aller Menschen, die für sie arbeiten oder ihre Dienste in Anspruch nehmen. Wer als angestellter Mitarbeitender oder als volljähriger Freiwilliger ‘regelmässig und unbeaufsichtigt mit Minderjährigen oder schutzbedürftigen Personen’ tätig ist, muss neu den Privat- und Sonderprivatauszug einreichen. Das sind Strafregisterauszüge, wobei der Sonderauszug zum Beispiel ein Berufs- oder Tätigkeitsverbot enthält. Diese Vorschrift stiess auf Widerstand einzelner Freiwilliger. Weil einzelne davon ohne Sonderauszug das Jugendlager im Sommer begleiten wollten, hätte die Kirchenpflege gegen das Schutzkonzept verstossen, zu deren Einhaltung sie verpflichtet ist. Darum musste das Lager abgesagt werden.
Die Kirchenpflege kann den Widerstand gegen den Sonderauszug verstehen und vergleicht ihn gerne mit der Einführung des Autoführerausweises. Der ist heute selbstverständlich. Er existiert bereits seit ca. 1906 und wurde ab 1976 für alle Autofahrenden gesetzlich vorgeschrieben. Und wir sind der Überzeugung, dass man sich damals ebenfalls als Person in Frage gestellt fühlte und wohl dieselben Einwände eingebracht worden sind: warum soll diese Autofahrprüfung gemacht werden, wenn seit zB zwanzig Jahren unfallfrei Auto gefahren wurde? Umgemünzt auf unsere Situation: warum soll der Sonderauszug eingereicht werden, wenn seit zB zwanzig Jahren Lager begleitet wurden, ohne dass sich je jemand beklagte? Weil es nun vorgeschrieben ist.
Die Kirchenpflege hat in den vergangenen Monaten viele und lange persönliche Gespräche mit Freiwilligen geführt. Sie ist sich bewusst, dass bei der Einführung der Vorschrift nicht alles optimal verlaufen ist, weil vorgängig keine Schulungen über das Thema angeboten wurden. Das wurde uns verziehen. Unterdessen haben solche Schulungen mit guter Resonanz stattgefunden. Sie werden auch weiterhin durchgeführt.
Die Gespräche und Schulungen führten dazu, dass nun fast alle Freiwilligen den Sonderauszug eingereicht haben. Dieser wird selbstverständlich absolut vertraulich behandelt. Somit sind sämtliche Positionen innerhalb unserer grossen Organisation wieder besetzt und haben jene Freiwillige ohne Sonderauszug neue Aufgaben übernommen, wofür wir sehr dankbar sind. Es muss aber auch klar festgehalten werden, dass niemals ein schuldhaftes Verhalten vorlag oder ein solches zum Widerstand führte. Auch wurde in der vergangenen Debatte nicht der Verhaltenskodex per se in Frage gestellt, sondern nur der Privat- und Sonderprivatauszug. Dank der positiven Verständigung werden wir bereits im Juli zusammen mit den Freiwilligen ein Erwachsenen-Wochenende organisieren und ein noch viel grösseres Projekt wird im Frühjahr 2027 folgen.
Ossingen, am 09.06.2026
Reformierte Kirchenpflege Weinland Mitte
Christian Wiggenhauser, Ressortleitung Finanzen und Präsidium ad interim
christian.wiggenhauser@kirche-wm.ch
Telefon Privat 079 295 77 78
____________________________________________________________________
Der Verhaltenskodex für kirchliche Tätigkeiten wurde vom kantonalen Kirchenrat am 15. Dezember 2021 verabschiedet und für alle Mitarbeitenden der Zürcher Landeskirche ab dem Jahr 2023 für verbindlich erklärt. Er gilt ebenfalls für Freiwillige und besagt, dass die Kirche einsteht für den Schutz der Würde und der körperlichen, psychischen, sexuellen und spirituellen Integrität aller Menschen, die für sie arbeiten oder ihre Dienste in Anspruch nehmen. Wer als angestellter Mitarbeitender oder als volljähriger Freiwilliger ‘regelmässig und unbeaufsichtigt mit Minderjährigen oder schutzbedürftigen Personen’ tätig ist, muss neu den Privat- und Sonderprivatauszug einreichen. Das sind Strafregisterauszüge, wobei der Sonderauszug zum Beispiel ein Berufs- oder Tätigkeitsverbot enthält. Diese Vorschrift stiess auf Widerstand einzelner Freiwilliger. Weil einzelne davon ohne Sonderauszug das Jugendlager im Sommer begleiten wollten, hätte die Kirchenpflege gegen das Schutzkonzept verstossen, zu deren Einhaltung sie verpflichtet ist. Darum musste das Lager abgesagt werden.
Die Kirchenpflege kann den Widerstand gegen den Sonderauszug verstehen und vergleicht ihn gerne mit der Einführung des Autoführerausweises. Der ist heute selbstverständlich. Er existiert bereits seit ca. 1906 und wurde ab 1976 für alle Autofahrenden gesetzlich vorgeschrieben. Und wir sind der Überzeugung, dass man sich damals ebenfalls als Person in Frage gestellt fühlte und wohl dieselben Einwände eingebracht worden sind: warum soll diese Autofahrprüfung gemacht werden, wenn seit zB zwanzig Jahren unfallfrei Auto gefahren wurde? Umgemünzt auf unsere Situation: warum soll der Sonderauszug eingereicht werden, wenn seit zB zwanzig Jahren Lager begleitet wurden, ohne dass sich je jemand beklagte? Weil es nun vorgeschrieben ist.
Die Kirchenpflege hat in den vergangenen Monaten viele und lange persönliche Gespräche mit Freiwilligen geführt. Sie ist sich bewusst, dass bei der Einführung der Vorschrift nicht alles optimal verlaufen ist, weil vorgängig keine Schulungen über das Thema angeboten wurden. Das wurde uns verziehen. Unterdessen haben solche Schulungen mit guter Resonanz stattgefunden. Sie werden auch weiterhin durchgeführt.
Die Gespräche und Schulungen führten dazu, dass nun fast alle Freiwilligen den Sonderauszug eingereicht haben. Dieser wird selbstverständlich absolut vertraulich behandelt. Somit sind sämtliche Positionen innerhalb unserer grossen Organisation wieder besetzt und haben jene Freiwillige ohne Sonderauszug neue Aufgaben übernommen, wofür wir sehr dankbar sind. Es muss aber auch klar festgehalten werden, dass niemals ein schuldhaftes Verhalten vorlag oder ein solches zum Widerstand führte. Auch wurde in der vergangenen Debatte nicht der Verhaltenskodex per se in Frage gestellt, sondern nur der Privat- und Sonderprivatauszug. Dank der positiven Verständigung werden wir bereits im Juli zusammen mit den Freiwilligen ein Erwachsenen-Wochenende organisieren und ein noch viel grösseres Projekt wird im Frühjahr 2027 folgen.
Ossingen, am 09.06.2026
Reformierte Kirchenpflege Weinland Mitte
Christian Wiggenhauser, Ressortleitung Finanzen und Präsidium ad interim
christian.wiggenhauser@kirche-wm.ch
Telefon Privat 079 295 77 78
____________________________________________________________________
